Tagespauschale:
5,00 Euro
Kosten für gefahrene Kilometer:
Ford Transit: 0,35 Euro pro km
Der Bus ist vor Rückgabe aufzutanken (Diesel) und
im Falle von Verschmutzungen zu reinigen.
Vielen Dank.
Die Evangelische Jugend Groß-Gerau - Rüsselsheim verleiht gegen Gebühr einen Kleinbus an Institutionen und Kirchengemeinden des Dekanates, sowie an andere Sozial- und Jugendeinrichtungen und an Privatpersonen. Die Evangelische Jugend ist kein professioneller Autoverleiher, demnach besteht auch kein Rechtsanspruch auf eine Ausleihe der Busse. Wir bitten den/die Entleiher_in die folgenden Hinweise genau zu beachten.
Verleihfahrzeug:
Ford Transit - Neun Sitzplätze - Baujahr 2016
Die Fahrerin/der Fahrer des Busses muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B (früher Klasse III) sein. Dieser ist bei der Entleihe vorzulegen.
Der Entleiher ist für die Dauer der Ausleihe für das Fahrzeug verantwortlich. Der Bus muss in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden.
Für das Fahrzeug ist das Fahrtenbuch sorgfältig zu führen. Es dient als Grundlage der Abrechnung. Alle Fahrten sind im Fahrtenbuch einzutragen: Datum, Ziel der Fahrt, km-Stand bei der Rückgabe des Fahrzeuges, Angaben über den Entleiher.
Die Bezahlung erfolgt über Rechnung an den Ev. Regionalverwaltungsverband
Starkenburg-West.
Ausleihkonditionen:
Die Entleihgebühr beträgt 0,35 Euro pro Kilometer (excl.Kraftstoff). Mindestens jedoch 5,00 Euro pro Tag. Die Ausleihtage sind Kalendertage. Der Bus wird jeweils vollgetankt (Diesel) ausgeliehen und zurückgegeben. Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Entleihers. Wird der Bus nicht vollgetankt zurückgegeben, wird der Kraftstoff dem Ausleiher in Rechnung gestellt, zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 20,00 Euro.
Bei Fahrten über 1.000 km ist der Fahrer verpflichtet, in angemessenen Abständen Motorölstand, Kühlmittelstand, Stand der Bremsflüssigkeit, Reifendruck und AdBlue zu überprüfen.
Der Entleiher trägt im selbstverschuldeten Schadensfall die Kosten für die Reparatur des Fahrzeuges. Wir empfehlen deshalb dringend den Abschluss einer gesonderten KFZ-Versicherung! Die Entscheidungen über Reparaturen sind dem Ausleiher vorbehalten, es sei denn, sie dienen zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit.
Das Fahrzeug ist verantwortungsvoll zu behandeln. Es ist in sauberem Zustand zurückzugeben. Bei Beanstandungen der Sauberkeit werden dem Entleiher die anfallenden Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Mindestens jedoch eine pauschale Reinigungsgebühr von 20,00 Euro.
Eventuell am Fahrzeug während der Ausleihe entstandene Schäden sind spätestens bei der Rückgabe anzuzeigen. Bei Rükgaben ohne persönlichen Kontakt sind Schräden umgehend per Mail oder Telefon(AB) mitzuteilen.
Zahlungsfolgen infolge von Verkehrsübertretungen übernimmt der Entleiher in vollem Umfang.
Das Fahrzeug ist nach Absprache im Haus der Kirche in Rüsselsheim abzuholen und zurückzugeben. Eine genaue Absprache ist von grundsätzlicher Bedeutung.
Vor Antritt der Fahrt haben sich die Fahrer_innen vom ordnungsgemäßen Zustand des Dekanatsbusses zu überzeugen und Beanstandungen dem Verleiher sofort anzuzeigen.
Diese Ausleihbedingungen werden von dem Entleiher des Dekanatsbusses durch rechtsverbindliche Unterschrift anerkannt.